"If you can dream it, you can do it!" (Walt Disney)

1000km Mountain Bike Expedition
Beijing - Lhasa - Kathmandu
incl. Qinghai-Tibet-Railway and Mt. Everest Base Camp

28 days, in
May 2010

Day 1 and 2 > Flight from Geneva via Doha to Beijing
Day 3 until 7 > Beijing (Bird's Nest, Great Wall, Forbidden City)
Day 8 and 9 > Journey on the highest railway in the world from Beijing via Xining and Golmud to Lhasa
Day 10 until 12 > Lhasa (Potala Palace, Drepung Monastery)
Day 13 until 26 > Mountain Bike-Expedition Lhasa - Yamdrok Tso - Gyantse - Shigatse - Rongbuk Monastery - EBC (5200m) - Tingri -
Nyalam - Zhangmu/Kodari - Kathmandu
Day 27 > Kathmandu (Boudhanath Stupa, Bhaktapur)
Day 28 > Return flight from Kathmandu via Doha to Zurich

starting at CHF 6390.- (Flight + Railway incl.)

Terms & Conditions (Only available in German)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand vom 13. April 2006;
ersetzt AGB vom 19. August 2005

01. Organisation
Die zigzag Travel GmbH (abgk: zigzag) mit Sitz in St. Gallen, Schweiz, zeichnet sich verantwortlich für die Organisation, die Durchführung sowie den Vertrieb von Gruppen- und Individualreisen weltweit.

02. Anmeldung
Die Teilnehmerzahl ist bei unseren Reisen beschränkt. Wir empfehlen Dir deshalb eine frühzeitige Buchung. Selbstverständlich nehmen wir aber auch kurzfristige Reservationen gerne entgegen, sofern noch Plätze verfügbar sind. Die schriftliche Buchung mit unserem Anmeldeformular oder das Ausfüllen unseres Online-Formulars gilt als definitiv und wird Dir von uns bestätigt. Es gelangen dabei jeweils die zurzeit gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Diese bilden zusammen mit den Detailinfos der Reise einen integriererenden Bestandteil des Vertrages zwischen Dir und uns. Mit der Anmeldung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und es kommt ein gültiger Vertrag zwischen Dir und zigzag zustande.

03. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung von CHF 500.- zu leisten. Der Restbetrag ist bei Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage vor Abreise fällig. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

04. Preis/Preisänderungen
Unsere Preise sind aufgrund der im Zeitpunkt der Drucklegung der Werbematerialien gültigen Tarife, Preise und Wechselkurse in Schweizerfranken berechnet worden. Wir müssen uns Preisanpassungen für die Inanspruchnahme der von uns vermittelten Leistungen aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können (z.B. neu eingeführte oder erhöhte Taxen, Tarifänderungen von Transportunternehmen, Treibstoffzuschläge, Änderungen von Devisen- und Wechselkursen usw.), vorbehalten. Diese Preiserhöhungen werden wir jedoch nur bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises übersteigt, hast Du das Recht,
innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden Dir vollumfänglich zurückerstattet.

05. Kleingruppen und Einzelzimmerzuschlag
Sollte eine Reise die Mindestzahl von 6 Personen nicht erreichen, wird die Durchführung nur möglich sein, wenn die Teilnehmer einen selbstkostendeckenden Kleingruppenzuschlag bezahlen – wobei auch wir als Organisator einen Teil der Mehrkosten tragen werden.
Alle Preise sind auf Basis Doppelzimmer, resp. 2er-Belegung im Zelt berechnet. Wir sind bemüht, für alle Teilnehmer/-innen geeignete Zimmer- und Zeltpartner zu finden. Auf ausdrücklichen Wunsch, kann die Reise auch im Einzelzimmer und Zelt mit Einzelbelegung gebucht werden, wofür ein Einzelzimmerzuschlag von CHF 50.-/Nacht berechnet wird.

06. Programmänderung
Wir behalten uns vor – auch im Sinne des/der Teilnehmer/-in – Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (bspw. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Wir bemühen uns jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Mit Flugverzögerungen von 1 - 2 Tagen, vor allem in Drittweltländern, muss gerechnet werden. Mehrkosten infolge von Flugänderungen gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden jedoch im Rahmen der obligatorischen Versicherung zum Teil durch diese übernommen.

07. Annullierung und Annullierungskosten

a) Annullierung durch den Reiseveranstalter

Wir richten uns nach den Reisehinweisen des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten). Kann die Reise oder der Aufenthalt aus irgendwelchen Gründen (z.B. höhere Gewalt, Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, Treibstoffmangel, Unruhen, Streiks usw.) nicht durchgeführt werden, so benachrichtigen wir Dich so rasch als uns dies die Umstände erlauben. Der von Dir bezahlte Betrag wird in einem solchen Fall unter Ausschluss von jeglichen weitergehenden Ansprüchen ohne jeden Abzug zurückerstattet. Wir sind selbstverständlich bemüht, Dir in einem solchen Fall ein gleichwertiges Alternativprogramm zu offerieren. Wird für die Durchführung der Reise die erforderliche Teilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht, werden wir Dich spätestens 30 Tage vor Abreise informieren und Dir den vollen Arrangementspreis ohne Abzug zurückerstatten.

b) Annullierung durch den Reiseteilnehmer
Bist Du nicht in der Lage, die bestellte Reise anzutreten, teile uns dies in Deinem eigenen Interesse so rasch als möglich mit. Annullierungen nehmen wir nur schriftlich entgegen (Einschreibebrief). Als Rücktritt vom Vertrag gilt auch, wenn Du die Reise ohne vorherige Meldung nicht antreten, den Abreisetermin verpassen oder mit ungenügenden Reisepapieren zur Reise erscheinen wirst. Neben einer Annullationsgebühr von CHF 300.- pro Person, werden wir Dir je nach Datum Deines Rücktritts – als Stichtag gilt das Eingangsdatum der schriftlichen, eingeschriebenen Annulation – die folgenden Kosten in Prozenten des fakturierten Pauschalpreises in Rechnung stellen:
90 - 61 Tage vor Abreise: 10%
60 - 31 Tage vor Abreise: 40%
30 - 16 Tage vor Abreise: 60%
15 - 0 Tage vor Abreise: 90%
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen, oder mit ungenügenden Reisedokumenten zum Abflug Erscheinen, wird Dir 100% des Arrangementpreises belastet.

08. Versicherung und Annullierungsschutz
In unseren Arrangementspreisen ist keine Versicherung eingeschlossen. Der Abschluss einer Reise- und Annullationskostenversicherung ist jedoch obligatorisch und sollte u.a. folgende Risiken abdecken: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Repatriierungskosten sowie die Kosten für Annullation aus zwingenden Gründen. Bei unseren Reisen sind ausserdem auch keine Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- und Krankenversicherungen miteingeschlossen. Prüfe bitte, ob Deine Versicherungen in Übersee gültig sind und schliesse gegebenenfalls eine Zusatzversicherung ab.

09. Pass und Visa
Für einige unserer Reisen ist sowohl für Nepal wie auch China ein Visum erforderlich und wird von uns für Dich beantragt. Für die Sicherheit Deiner persönlichen Reiseunterlagen (Pass, Flugticket, etc.) sowie Geld und Wertsachen bist Du jederzeit selber verantwortlich. Mehraufwände infolge von Verlust von Pass, Ticket oder Visa gehen zu Deinen Lasten.

10. Gepäck
Der Biketransport ist auf allen Flügen inbegriffen. Pro Person kann nur 1 Mountainbike transportiert werden. Das Bike unterliegt den Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese Vorgaben, im Speziellen was die Gewichtslimite sowie die Anzahl der Gepäckstücke angeht, sind zwingend einzuhalten, ebenso weitere Bestimmungen, wie z.B. Grösse, Anzahl und Gewicht des Handgepäcks. Allfällige Forderungen der Fluggesellschaft betreffend Gepäckübergewicht und Anzahl der Gepäckstücke gehen zu Deinen Lasten. Bei Buchung eines Arrangements ohne Flug bist Du selber für den Biketransport verantwortlich. Die Kosten gehen zu Deinen Lasten.

11. Haftung

a) Allgemein

Als Reiseveranstalter haften wir unseren Teilnehmern/-innen gegenüber für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, für eine nach bestem Wissen erfolgte Beschreibung der angebotenen Dienstleistung in den Detailinfos, sowie für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (lokale Reiseagenturen, Beförderungsunternehmer, Hotels usw.) und eine fachmännische Organisation der Reise selbst. Wir haften nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne unser Verschulden durch unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Umstände oder durch Dein eigenes Verhalten verursacht worden sind. Bei der Vermittlung von Beförderungsleistungen fremder Transportunternehmen, von Mietwagen, von Veranstaltungen Dritter, einschliesslich der Vermittlung von Arrangements fremder Unternehmen und einschliesslich Versicherungen gelten nur die Haftungsbestimmungen dieser Unternehmen unter Ausschluss unserer Haftung. Unsere Reisen werden nicht im Namen oder Auftrag der im Prospekt und Reiseprogrammen angegebenen Luftverkehrsgesellschaften oder andern Luftverkehrsgesellschaften, deren Dienste im Verlauf der Reise in Anspruch genommen werden, organisiert und verpflichten diese Luftverkehrsgesellschaften nicht hinsichtlich der Organisation dieser Reisen. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und nach den auf dem Flugschein abgedruckten Bedingungen. Bei Flügen innerhalb gewisser Länder lehnen die Fluggesellschaften jede Art von Haftung ab. Fehlende oder widerrufene Permits einer Regierungsstelle für Flüge, Strassenstrecken und Trekkinggebiete und der daraus entstehenden Folgen berechtigen nicht zu einem Haftungsanspruch. Wir werden alles unternehmen, um diese zu erhalten, können dafür aber nicht garantieren. Bei ausstehenden Permits wird ein Ersatzprogramm organisiert. Wird eine Reise durch höhere Gewalt beeinflusst, ist der Veranstalter berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, er kann für solche Änderungen nicht haftbar gemacht werden (wie z.B. Wetter, Flugverzögerungen, defekte oder unpassierbare Strassen, Streiks, Blockaden, politische Spannungen, Bürgerkriege plötzliche staatliche Betretungsverbote, fehlende Informationen über unpassierbare Pässe und ähnliches). Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden in einigen Fällen aber durch die Versicherung direkt an die Teilnehmer vergütet. Voraussetzung ist eine Benachrichtigung der Versicherung durch den Geschädigten vor dem Entscheid für Mehrauslagen. Bei Buchungen von Aktivitäten oder Ausflügen am Reiseziel, welche nicht unmittelbarer Bestandteil der ursprünglichen Reise sind und vom Reiseteilnehmer individuell vorgenommen werden, kann seitens zigzag keine Haftung übernommen werden. Die Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Reisepreis begrenzt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden, ohne Folgeschäden. Teilminderungen der Leistung geben nicht Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.

b) Transportschäden und Diebstahl
Wir haften nicht für Schäden am Fahrrad, welche auf Transporten (Flug, Zug, Schiff und Bussen usw.) entstanden sind. Ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrades unterwegs. Du musst gegebenenfalls Dein Fahrrad privat versichern. Insbesondere haftest Du auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei einem Anbieter geliehenen Fahrrads.

c) Erhöhtes Unfallrisiko
Mountainbiking und Trekking sind naturgemäss mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird von Dir daher ein erhöhtes Mass an Eigenverantwortung erwartet. Der Gebrauch eines geeigneten und geprüften Bikehelms ist auf allen unseren Touren obligatorisch und wir empfehlen das Tragen von zweckmässiger und für den jeweiligen Einsatzzweck abgestimmter Bekleidung. Auch schliessen wir jede Haftung von Personen- und Sachschäden aus, welche sich durch den Betrieb des Mountainbikes ergeben können. Für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten am Bike bist Du selbst verantwortlich. Du nimmst zur Kenntnis, dass auf unseren Reisen die Bikes durch den Gebrauch und der Transporte einer erhöhten Abnützung unterliegen können.

d) Medizinische Betreuung
Unsere Reisen führen in abgelegene und teils menschenleere Regionen und grosse Höhen oder in teilweise unterentwickelte Länder ohne, oder nur mit minimaler medizinischer Infrastruktur. Reisen in solche Regionen und Länder erfolgen immer auf eigene Gefahr. Unsere Reiseleiter verfügen nur über ein durchschnittliches „Erste-Hilfe-Wissen“. Kranken- oder Verletztentransporte auf dem Landweg in das nächste gute Spital können unter Umständen Tage dauern. Im weiteren fehlen vielfach Rettungsmöglichkeiten auf dem Luftweg. Die Teilnahme an unseren Reisen erfolgt immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

12. Beanstandungen/Reklamationen
Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung zu melden, damit sich diese um Abhilfe bemühen kann.

13. Bildmaterial
Auf unseren Reisen entstandenes Bild-, Ton- und Filmmaterial (auch mit Abbildungen von Teilnehmer/innen) darf von uns für Werbezwecke online und im Printformat sowie in Reiseberichten ohne weitere Rückfragen verwendet werden.

14. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gerichtstand für Streitigkeiten aus dem Reisevertragsverhältnis zwischen Dir und zigzag ist St. Gallen, Schweiz. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

Wir wünschen Dir schöne, unbeschwerte und vor allem unfallfreie Ferien!

St. Gallen/Schweiz, den 13. April 2006

Delia, Martin, Marc

© zigzag Travel GmbH 2006

http://www.zigzag-travel.com



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9000 St. Gallen
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